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Bestattung

Liebe Angehörige, liebe Freundinnen und Freunde, liebe Trauernde,

Zur ersten Orientierung für Sie:

Alles hat seine Zeit – auch das Sterben und das Trauern. Wenn ein Mensch gestorben ist, müssen Angehörige, Freunde und Verwandte von ihm Abschied nehmen. Die Bestattung ist dabei der bedeutsamste, aber meist auch der schwierigste Schritt. Sie ist Zeichen des endgültigen Abschieds von dieser Welt. Dabei wollen wir Ihnen helfen!

Von Anfang an hat die Kirche ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Im Mittelpunkt des Bestattungsgottesdienstes steht die Verkündigung des Evangeliums an die Lebenden. Weil Jesus auferstanden ist, glauben wir, dass jeder Mensch in und mit seinem Tod zu Gott zurückkehrt und dort ewige Heimat findet. Diese Gewissheit hat Christ*innen zu allen Zeiten Trost und Zuversicht gegeben.

Über das Trauern

Trauern ist eine ganz persönliche Angelegenheit und braucht Zeit. Die Beschäftigung mit dem Tod hilft, die eigene Begrenztheit, Verletzlichkeit und Endlichkeit wahrzunehmen. Nicht immer sterben Menschen im hohen Alter. Unfälle oder Krankheiten reissen Kinder und Erwachsene mitten aus dem Leben. Eltern müssen Abschied nehmen von ihrem tot geborenen Kind. Unsere Pfarrerin und unser Pfarrer sind für Sie da und bieten Begleitung an.

Der Beerdigung geht ein Trauergespräch mit den Angehörigen voraus. Hier finden Trauer, Erinnerung und persönliche Fragen ihren Platz. Für die Pfarrerin bzw. den Pfarrer ist es wichtig, sich ein Bild von der oder dem Verstorbenen machen zu können, vor allem, wenn es zu Lebzeiten keinen Kontakt gab. Das Trauergespräch ist ein seelsorgerliches Gespräch. Nicht alles, was hier gesprochen wird, kann und/oder muss in die Trauerfeier einfließen. Hier kann auch vereinbart werden, wie die Bestattungsfeier gestaltet werden soll.

Bitte wenden Sie sich im ersten Schritt an unser Gemeindebüro unter Telefon 2253.

Wir wünschen Ihnen viel Kraft für die kommende Zeit, alles Gute und Gottes Segen!

Vorab wollen wir Ihnen hier die am häufigsten gestellten Fragen beantworten:

Oft äußern Menschen vor ihrem Tod Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten nach Möglichkeit respektiert werden. Wenn die Bestattungsform im Testament erwähnt ist, müssen Sie sich als Angehörige daran halten. Wenn keine Wünsche bekannt sind, entscheiden die nächsten Verwandten. Sprechen Sie mit unserer Pfarrerin oder dem Pfarrer über die Trauerfeier, die Liedauswahl und mögliche Formen der Bestattung. Auch die Bestatter*innen beraten Sie dazu.

Normalerweise übernimmt der Pfarrer oder die Pfarrerin der Kirchengemeinde die Bestattung, wo der oder die Verstorbene zuletzt Mitglied war. Es reicht ein Anruf in unserem Gemeindebüro unter 2253, um diese zu informieren. Der Pfarrer oder die Pfarrerin setzt sich dann wegen eines Bestattungsgespräches mit der Familie in Verbindung. Manchmal stellen auch Bestatter*innen den Kontakt her.

Wird für die Beerdigung ein anderer Pfarrer oder eine andere Pfarrerin gewünscht, muss die zuständige Kirchengemeinde einen Abmeldeschein (Dimissoriale) ausstellen. Das andere Pfarramt muss dann entsprechend benachrichtigt werden.

Wer aus der Kirche austritt, verzichtet damit auch auf eine kirchliche Trauerfeier. In der Regel werden daher nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich beerdigt. Andere können in begründeten Ausnahmefällen kirchlich bestattet werden, vor allem wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt scheint.

Hat der oder die Verstorbene jedoch ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann generell nicht kirchlich bestattet werden. Selbst dann nicht, wenn es der ausdrückliche Wunsch der Angehörigen ist. In diesem Fall wird die Pfarrerin oder der Pfarrer die Hinterbliebenen jedoch seelsorglich begleiten. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich als Angehörige bitte direkt an Pfarrerin Prün oder Pfarrer Funke.

Aussegnung, seelsorgerliche Begleitung sowie die liturgische und musikalische Gestaltung des Gottesdienstes sind für evangelische Kirchenmitglieder in der Regel kostenfrei. Es können für die Nutzung der Friedhofskapelle Gebühren hinzukommen. Daneben bezahlen Sie ein Bestattungsunternehmen für seine Leistungen und Auslagen wie Sarg, Grab, Kränze oder Blumen.

Ja, wenn die Eltern das wünschen. Auch ein tot geborenes Kind kann auf Wunsch der Eltern mit einer kirchlichen Trauerfeier bestattet werden. Viele Friedhöfe haben eine besonders gestaltete Grabstätte für früh verstorbene Kinder.

Ja. Eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung. Angehörige sind oft geschockt, hilflos und von Schuldgefühlen geplagt. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit Pfarrerin Prün oder Pfarrer Funke.

Seitens der Kirche bestehen dabei keine Probleme. Die Ordnung der örtlichen Friedhofsverwaltung regelt, ob die Bestattung Auswärtiger erlaubt ist.

Früher haben die Angehörigen von den Verstorbenen in deren Wohnung Abschied genommen. In vielen Dörfern gibt es diese Tradition der Aussegnung des/der Verstorbenen im Wohnhaus noch immer.

Heute ist ein solcher Abschiedssegen an unterschiedlichen Orten denkbar: Am Sterbebett zu Hause, im Krankenhaus, im Hospiz, im Alters- und Pflegeheim oder im Abschiedsraum des Bestattungsunternehmens. Äußern Sie bitte Ihre Wünsche gegenüber unserer Pfarrerin bzw. unserem Pfarrer. Auch die Seelsorger*innen in Krankenhäusern, Altenheimen oder Pflegeeinrichtungen können Sie danach fragen.

Trauergottesdienste finden grundsätzlich an öffentlich zugänglichen Orten statt, in der Regel in der Kirche oder Friedhofskapelle. Daher kann niemandem die Teilnahme an einer kirchlichen Trauerfeier verwehrt werden. Im Anschluss an die Trauerfeier laden manche Angehörige oder Hinterbliebene die Trauergäste zu einem privaten Beisammensein ein. In zwanglosem Rahmen können sie Erinnerungen an die verstorbene Person austauschen.

Natürlich kann man auf Lieder bei der Trauerfeier verzichten. Aber bedenken Sie, der Gesang kann hilfreich sein und Ihnen in Ihrem Schmerz Trost spenden. Auch wenn Sie selbst nicht singen wollen oder können, gibt es im Trauergottesdienst meist Menschen, die mitsingen. Eine Alternative kann es sein, neben dem Gesang ein oder zwei Instrumentalstücke spielen zu lassen.