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Kirchenwieder- und neueinsteiger*innen

Einfach, unkompliziert und ohne Glaubensprüfung: so soll der Neu- oder der Wiedereinstieg in die evangelische Kirche sein.

Sie überlegen sich also, in die evangelische Kirche (wieder)einzutreten?

Herzlich willkommen!

Vielleicht fragen Sie sich auch: Was habe ich von der Mitgliedschaft in der Kirche? Was kostet mich der Eintritt? Und was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun? Auf diese und weitere Fragen zur Kirchenmitgliedschaft finden Sie hier Antworten.

Die evangelische Kirche will sich vor allem mit den Eintretenden über die Liebe Gottes freuen, die allen Menschen ohne Voraussetzung gilt. Dann will sie dabei helfen, im Glauben an Gott weitere Schritte zu gehen und lädt jjede Neue und jeden Neuen zu den Angeboten und den Aufgaben der Kirchengemeinden ein. Wie lange und in welchen Maß sich jemand engagiert, das bestimmt nur sie oder er selbst.

Was unsere Gemeinde an Gruppen, Kreisen und weiteren Begegnungsmöglichkeiten für Sie bereithält, finden Sie hier:

Zu den bekannten Personen, die in den letzten Jahren in die evangelische Kirche eintraten, gehören Manuela Schwesig, zum Zeitpunkt ihres Wiedereintrittes Bundesfamilienministerin und die zum Zeitpunkt ihres Wiedereintrittes nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.  „Uns trägt der gemeinsame Glaube, dass es eine schützende Hand Gottes gibt“, sagt Schwesig über die gemeinsame Überzeugung ihrer Familie. Sie selbst ist in der DDR ohne Verbindung zur Kirche aufgewachsen. Durch die Familie ihres Mannes und durch Freunde kam sie in Berührung mit dem Glauben an Gott.

Das berichten viele der Eintretenden: Gespräche mit Freunden haben ihre Hinwendung zur Kirche unterstützt. Oder mache kommen ins Nachdenken, weil sie kirchlich heiraten wollen, ein Kind erwarten oder weil sie gefragt werden, ob sie die Patenschaft für ein Kind übernehmen könnten. Manche Menschen denken auch darüber nach, ob sie Mitglied werden wollen, weil sie eine Arbeit bei der Diakonie der evangelischen Kirche antreten. Oder sie fühlen sich ganz einfach „berufen“, berufen, zu der großen Gemeinschaft der Christ*innen und der Kirche zu gehören.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie einfach mit Pfarrerin Prün oder Pfarrer Funke. Einen Termin können Sie über unser Gemeindebüro unter 2253 vereinbaren.

Sie wollen evangelisch werden? Herzlich willkommen! Falls Sie noch nicht getauft sind, sprechen Sie bitte Pfarrerin Prün oder Pfarrer Funke an. Dort vereinbaren Sie ein Taufgespräch und einen Termin für Ihre Taufe. Mit der Taufe treten Sie automatisch in die Kirche ein.

Menschen, die bereits getauft sind, einst aus der Kirche ausgetreten sind und wieder eintreten wollen, müssen sich nicht erneut taufen lassen. Sie nehmen einfach Ihren Personalausweis, Ihre Taufurkunde und den Nachweis über Ihren einstigen Kirchenaustritt und vereinbaren einen Termin für den Wiedereintritt mit uns.

Nein, die Taufe ist einmalig. Sie wird von den meisten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Diese Kirchen haben die Magdeburger Erklärung zur wechselseitigen Taufanerkennung unterzeichnet. Nach dieser ökumenischen Vereinbarung bleibt die Taufe auch beim Wechsel von einer zur anderen Kirche gültig und Sie werden bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft. Zu den Unterzeichnern zählen neben der evangelischen und der römisch-katholischen Kirche auch viele orthodoxe, altorientalische und andere evangelische Kirchen. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie uns.

Vor dem Eintritt in die evangelische Kirche steht zunächst der Austritt aus der Kirche oder Gemeinschaft, der Sie bislang angehören. Gründe müssen Sie dabei nicht angeben. Die zuständigen staatlichen Stellen verlangen dafür Ihren Personalausweis und eine Verwaltungsgebühr. Anschließend nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Wenn Sie ganz neu Mitglied einer christlichen Kirche werden wollen, werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Das geschieht in der Regel in einem festlichen Gottesdienst. Die Taufe ist ein Sakrament, das alle Christen miteinander verbindet. Sie ist im Leben eines Menschen einmalig und unwiderruflich. Ihr gehen üblicherweise ein Taufunterricht oder einige Taufgespräche voraus. Sie können und sollen so den christlichen Glauben näher kennen lernen. Weitere Informationen geben Ihnen gerne unsere Pfarrerin oder unser Pfarrer.

Es gibt keine Glaubens- oder Gewissensprüfung. Sie sollten sich allerdings selbst prüfen, wie ernst es Ihnen mit der Kirche ist. Denn Sie treffen eine wichtige Entscheidung. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie gerne Kirchenmitglied werden wollen, sprechen Sie mit Pfarrerin Prün oder Pfarrer Funke.

Nur, wenn Sie möchten. Dann kann Ihr Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden. Unsere Gemeinde freut sich auf Sie!

Es gibt gute Gründe, Mitglied in der Evangelischen Kirche zu sein: Sie sind Teil der großen Gemeinschaft von Menschen, die Antworten auf die Fragen nach Ursprung, Sinn und Ziel des Lebens suchen. Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche. Sie leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.

Als Kirchenmitglied können Sie Pate*Patin werden und sich kirchlich trauen lassen. Sie dürfen bei kirchlichen Wahlen wählen und gewählt werden. Und nicht zuletzt haben Sie Anspruch auf eine kirchliche Beerdigung.

Nicht viel: Wenn Sie unserer Pfarrer*in bzw. unserem Pfarrer nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie sich ausweisen können. Und falls Sie schon einmal Kirchenmitglied waren, bringen Sie doch möglichst auch die Taufurkunde oder eine Bescheinigung über Ihr Taufdatum und den Ort sowie die Austrittsbescheinigung mit.

Nichts. Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Sofern Sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, werden Sie im Anschluss als Mitglied Kirchensteuer bezahlen.

Wir sind als Kirche eine Solidargemeinschaft – nicht nur für uns selbst, sondern auch für andere. Die Kirchensteuer ist ein Ausdruck verbindlicher Gemeinschaft und ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. In der Regel zahlen Sie neun Prozent Ihrer Lohn- oder Einkommensteuer. Durch die Koppelung an die staatliche Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Eintritt eintragen.

Es gibt viele Kirchenmitglieder, die keine Kirchensteuer zahlen: Jugendliche und Studierende, Arbeitslose, Rentner*innen, die kein zu versteuerndes Einkommen beziehen. Sobald Sie Einkommensteuer zahlen, weil Sie über weitere Einkünfte verfügen, fällt auch die Kirchensteuer an. Solche Einkünfte können beispielsweise aus Zins- und Kapitalerträgen oder Vermietungen stammen.

Die Kirche braucht Ihren finanziellen Beitrag, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wir sind dankbar, dass unsere Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden, Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. So bleibt Kirche in unserer Gesellschaft präsent – in Seelsorge, Gottesdiensten, Bildung und diakonischem Engagement.

Der Staat zieht die Kirchensteuer zusammen mit der Lohn- und Einkommensteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.